Über den SWF
Hintergrund des SWF
Der gesetzlich eingerichtete Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) wurde 2013 zur Verbesserung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Situation von Zeitarbeitskräften gegründet. Die gesetzliche Grundlage des SWF ist in § 22a des Arbeitskräfte-Überlassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 38/2017) zu finden.
Finanziert wird der SWF aus Mitteln der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Österreichs und der öffentlichen Hand. Geleitet wird der Fonds von Vertretern der Gewerkschaften und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der WKO. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesministerium für Arbeit (BMA).
Aufgaben und Ziele des SWF
Aufgabe des Sozial- und Weiterbildungsfonds ist es, Zeitarbeitskräfte (Arbeiter/innen sowie ab 01.01.2017 auch Angestellte) gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen sowohl während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses zu fördern als auch im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen.
Ziele dieser Unterstützung sind:
- Zusatzqualifizierung und damit Verbesserung der Einsatzfähigkeiten
- Kontinuierliche Arbeitsverhältnisse
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Linderung finanzieller Not bei eintretender Arbeitslosigkeit
Leistungen des SWF
Folgende Leistungen erbringt der Sozial- und Weiterbildungsfonds:
- Direkte Unterstützung von Zeitarbeitskräften, die Bildungsmaßnahmen absolvieren
- Unterstützung von Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte zusätzlich qualifizieren bzw. in Beschäftigung halten (Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe)
- Arbeitslosenunterstützung für arbeitslos gewordene Zeitarbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
Download PDF: SWF Leistungsordnung
Das SWF-Team
Unser Team freut sich darauf, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen.
Sie erreichen uns unter:
Bildungsmaßnahmen, Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 - 0
E-Mail: office@swf-akue.at
Arbeitslosenunterstützung
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 - 50
Antragstellung über das SWF-Onlineportal - Zum Online-Antrag
SO-Beitragsverrechnung für ausländische Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 - 55
E-Mail: so-beitrag@swf-akue.at
Organisatorische Leitung
Mag. Franz Rossegger
Direktor
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 0
Mobil: +43 (0)664 120 32 76
E-Mail: franz.rossegger@swf-akue.at
Recht
Mag.a Astrid Gschiel
Juristin
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 90
E-Mail: astrid.gschiel@swf-akue.at
Bildungsberatung
Mag. Rudolf Stöllnberger, MAS
Bildungsberater für Westösterreich
(OÖ, Sbg., Vbg., T, Ktn.)
Mobil: +43 (0)664 350 65 22
E-Mail: rudolf.stoellnberger@swf-akue.at
Allgemeine Bildungsmaßnahmen, Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe
Julia Taferner
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 10
E-Mail: office@swf-akue.at
Martina Schatz
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 30
E-Mail: martina.schatz@swf-akue.at
Fachkräfteausbildung,
Allgemeine Bildungsmaßnahmen
mit Bildungskarenz
Mag. Josef Redl
Büroleiter
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 40
E-Mail: josef.redl@swf-akue.at
Arbeitslosenunterstützung
Michael Grün
Sachbearbeiter
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 60
Daniela Witek
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 70
SO-Beitragsverrechnung
für ausländische Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
Mag. Harald Moser
Sachbearbeiter
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 55
E-Mail: so-beitrag@swf-akue.at
Jona Koch, BA MA
Bildungsberaterin für Ostösterreich
(W, NÖ, Stmk., Bgld.)
Mobil: +43 (0)664 350 65 23
E-Mail: jona.koch@swf-akue.at
Karin Kaiser
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 20
E-Mail: karin.kaiser@swf-akue.at
Dominik Forst
Sachbearbeiter
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 65
Mag. Thomas Novak
Support-Manager
Telefon: +43 (0)1 890 90 84 – 75
E-Mail: thomas.novak@swf-akue.at