Förderangebote

Bildungsmaßnahmen

Der SWF bietet für Zeitarbeitskräfte verschiedene Förderungen an, um sie bei beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen.

Bildungs- und Berufscoaching

Der SWF bietet gemeinsam mit dem ABZ*AUSTRIA ein individuelles Bildungs- und Berufscoaching für Zeitarbeitnehmerinnen an.
Im Rahmen des Coachings können Themen wie z.B. berufliche Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Planung des Wiedereinstiegs nach der Elternkarenz, Veränderung und Neuorientierung nach der Karenz etc. erarbeitet werden.

Im Mittelpunkt des Coachings stehen die Reflexion und Beratung hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Kompetenzen, Stärken und Interessen sowie die berufliche Standortbestimmung. Weitere Inhalte des Coachings sind die aktive Steuerung der beruflichen Weiterentwicklung, die Planung und Umsetzung beruflicher Veränderungen, der achtsame Umgang mit den persönlichen Ressourcen bei einem Wiedereinstieg, das Ausbalancieren von Stress im Berufsleben
und Burnout-Prävention.

Das Coaching findet in terminlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in dessen Räumlichkeiten (begrenzt auf Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) statt.

Hierfür steht ein Kontingent von 15 Plätzen mit bis zu 7 Einzel-Terminen á 50 Min. zur Verfügung.

 

Wenn Sie das Bildungs- und Berufscoaching in Anspruch nehmen möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an Frau Jona Koch vom SWF:

Jona Koch, BA MA
Bildungsberaterin &
Projektkoordinatorin SWF-Frauenpower
Mobil: +43 664 350 65 23
E-Mail: jona.koch[AT]swf-akue[P]at

Vergütung Lohn-/Gehaltskosten für AKÜ

Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) können für Zeitarbeitnehmerinnen, die eine Bildungsmaßnahme während der Arbeitszeit absolvieren, eine erhöhte Vergütung der Lohn-/Gehaltskosten (brutto) beantragen.

Statt der regulären 154 % erhalten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen 180 % des dafür aufgewendeten Bruttolohns/-gehalts, maximal jedoch bis zur Höhe der gemäß § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen, Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen) rückvergütet.

Durch dieses Fördermodell ist es möglich, dass Bildungsmaßnahmen für Zeitarbeitnehmerinnen und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen noch passgenauer und rentabler werden.