Mehr Unterstützung.
Mehr Zukunft.
Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) wurde 2013 in Österreich als Fonds gegründet und unterstützt Zeitarbeitskräfte sowie Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen. Grundlage ist § 22a des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), finanziert durch SWF-Beiträge gemäß § 22d AÜG. Diese Beiträge sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Fonds.
Der Fonds wird von Vorstand und Kontrollausschuss geleitet, wobei der Vorstand die Geschäfte führt. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Das Organigramm bietet eine gute Übersicht zum Aufbau des SWF.
Zu den Leistungen zählen Aus- und Weiterbildungsförderung, Beratung, Arbeitslosenunterstützung und Überbrückungsgeld.
Ziele dieser Unterstützung sind:
Lesen Sie unsere SWF-Leistungsordnung.
Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) wird von zwei zentralen Organen getragen: dem Vorstand und dem Kontrollausschuss.
Der Vorstand ist für die strategische und wirtschaftliche Führung des Fonds verantwortlich. Zu seinen Aufgaben zählen die Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechnungsabschlusses sowie der Leistungsordnung, die der Zustimmung des Kontrollausschusses bedarf. Mit der operativen Umsetzung ist die Direktorin Mag.a Karin Assem-Honsik und ihr engagiertes Team beauftragt.
Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern – je drei Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen- und Arbeitgeber/innen-Seite. Die Seite der Arbeitnahmer/innen wird von Gewerkschaften gestellt, die Kollektivverträge für Zeitarbeitskräfte abschließen. Die Seite der Arbeitgeber/innen wird durch den Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich vertreten.
Der Kontrollausschuss überwacht die Tätigkeit des Vorstands und prüft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die zweckmäßige und sparsame Verwendung der Mittel. Einmal jährlich erstellt er einen Prüfbericht und trägt damit wesentlich zur Transparenz und Qualitätssicherung der Fondsarbeit bei.
Der Kontrollausschuss setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen – je zwei Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen- und Arbeitgeber/innen-Seite. Alle Mitglieder von Vorstand und Kontrollausschuss üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre, für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.
Hier sind einige Mitglieder des Vorstand und Kontrollausschuss zu sehen: Andreas Kern, Klaus Mayrhofer, Günther Gnadenberger, Georg Grundei, Wolfgang Langthaler (Ersatzmitglied Vorstand WKÖ/FV gewerbl. DL), Thomas Grammelhofer, Andreas Falkensteiner, Roland Fürst (von oben nach unten, von links nach rechts).
SWF-Vorstand
Thomas Grammelhofer, Vorsitzender (PRO-GE)
Andreas Falkensteiner, Vorsitzender-Stv. (WKÖ/FV gewerbl. DL)
Klaus Mayrhofer, diplômé (PRO-GE)
Markus Archan, MSc (WKÖ/FV gewerbl. DL)
Georg Grundei, diplômé (GPA)
Günther Gnadenberger, MSc MBA (WKÖ/FV gewerbl. DL)
SWF-Kontrollausschuss
Mag. Roland Fürst, Vorsitzender (WKÖ/FV gewerbl. DL)
Mag.a Helga Hons, Vorsitzender-Stv. (GPA)
Mag. Martin Fehrmann (WKÖ/FV gewerbl. DL)
Andreas Kern (PRO-GE)