Für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
Was ist für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zu beachten?
Damit der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) Bildungsmaßnahmen fördern darf, müssen diese zum einen auf Förderbarkeit geprüft sein und zum anderen müssen die durchführenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen beim SWF gelistet sein. Die Listung erfolgt auf Basis der SWF-Rahmenvereinbarung für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und der SWF-Leistungsordnung. Diese Rahmenvereinbarung legt fest, welche Mindestanforderungen eine Einrichtung erfüllen muss, wie die Förderabwicklung aussieht und welche Verpflichtungen damit verbunden sind.
Voraussetzungen für die Listung
Aus- und Weiterbildungseinrichtungen können gemäß der SWF-Rahmenvereinbarung gelistet werden, wenn sie:
- eine zulässige Rechtsform haben (Einzelunternehmen, Verein, GmbH, Personengesellschaft oder Körperschaft öffentlichen Rechts),
- seit mindestens 3 Jahren berufsorientierte Bildungsmaßnahmen anbieten,
- und entweder
- über eine Ö-CERT-Zertifizierung verfügen, oder
- eine Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle zur Durchführung gesetzlich geregelter Bildungsmaßnahmen besitzen.
Die Listung im Aus- und Weiterbildungsverzeichnis ist für die Bildungseinrichtung kostenfrei.
So funktioniert die Listung
1. Registrierung im SWF-Service-Portal
Die Aus- und Weiterbildungseinrichtung registriert sich bei „Mein SWF“ (SWF-Service-Portal).
2. Upload der erforderlichen Dokumente
Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:
- Rechtsgültig unterzeichnete SWF-Rahmenvereinbarung (siehe Punkt 9 der Rahmenvereinbarung)
- Ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstauskunft (siehe Anlage 1 der Rahmenvereinbarung)
- Aktueller Firmenbuchauszug oder ein entsprechender Nachweis der Unternehmensform (z. B. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung etc.)
- Gültiges Ö-CERT-Zertifikat oder eine aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle inkl. Angabe des Ablaufdatums
- Ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Nutzungserklärung für das SWF-Onlineportal (siehe Anlage 2 der Rahmenvereinbarung)
3. Prüfung durch den SWF
Der SWF prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Einrichtung die Voraussetzungen erfüllt. Bei positiver Prüfung wird die Einrichtung in das Aus- und Weiterbildungsverzeichnis aufgenommen. Danach können Förderansuchen gestellt werden.
4. Fortlaufende Anforderungen
Die Einrichtung muss die Voraussetzungen dauerhaft erfüllen (z. B. aktuelle Zertifikate, Mitwirkung bei der Förderabwicklung). Andernfalls kann die Listung entzogen werden. Details dazu sind in der Rahmenvereinbarung geregelt.