Für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

Für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

Damit der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) eine Ausbildung oder Weiterbildung bezahlen kann, müssen zwei Dinge passen:

  1. Die Bildungsmaßnahme muss förderbar sein.
  2. Die Bildungseinrichtung muss beim SWF gelistet sein.

Die Regeln dafür stehen in der SWF‑Rahmenvereinbarung für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.

Darin steht:

  • welche Mindest-Anforderungen eine Einrichtung erfüllen muss,
  • wie die Förderung funktioniert,
  • und welche Pflichten die Einrichtung hat.

Voraussetzungen für die Listung

Eine Ausbildungseinrichtung oder Weiterbildungseinrichtung kann gelistet werden, wenn sie:

  • eine erlaubte Rechtsform hat.
  • Zum Beispiel: Einzelunternehmen, Verein, GmbH, Personengesellschaft oder Körperschaft öffentlichen Rechts.
  • seit mindestens 3 Jahren Kurse oder Ausbildungen für Berufe anbietet.
  • und zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • Die Einrichtung hat ein Ö‑CERT-Zertifikat,
  • oder
  • Die Einrichtung hat eine Ermächtigung einer Behörde, um gesetzlich geregelte Bildungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Listung ist kostenlos.

So funktioniert die Listung

1. Registrierung im SWF‑Service‑Portal

Die Bildungseinrichtung registriert sich im Portal „Mein SWF“.

2. Hochladen der Dokumente

Die Einrichtung lädt folgende Unterlagen hoch:

  • Die unterschriebene SWF‑Rahmenvereinbarung
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft
  • Einen Firmenbuchauszug oder ein anderes Dokument zur Unternehmensform
  • (z. B. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung)
  • Ein gültiges Ö‑CERT‑Zertifikat
  • oder eine gültige Ermächtigung einer Behörde
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Nutzungserklärung für das SWF‑Onlineportal

3. Prüfung durch den SWF

Der SWF prüft:

  • ob alle Dokumente da sind
  • und ob die Einrichtung alle Voraussetzungen erfüllt.

Wenn alles passt, wird die Einrichtung in das Aus- und Weiterbildungsverzeichnis aufgenommen. Danach können Förderanträge gestellt werden.

4. Anforderungen nach der Listung

  • Die Einrichtung muss die Voraussetzungen auch weiterhin erfüllen, zum Beispiel: gültige Zertifikate behalten
  • bei der Abwicklung der Förderung mitarbeiten

Wenn das nicht passiert, kann die Listung wieder entfernt werden.

Was ist für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zu beachten?

Damit der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) Bildungsmaßnahmen fördern darf, müssen diese zum einen auf Förderbarkeit geprüft sein und zum anderen müssen die durchführenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen beim SWF gelistet sein. Die Listung erfolgt auf Basis der SWF-Rahmenvereinbarung für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und der SWF-Leistungsordnung. Diese Rahmenvereinbarung legt fest, welche Mindestanforderungen eine Einrichtung erfüllen muss, wie die Förderabwicklung aussieht und welche Verpflichtungen damit verbunden sind.

Voraussetzungen für die Listung

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen können gemäß der SWF-Rahmenvereinbarung gelistet werden, wenn sie:

  • eine zulässige Rechtsform haben (Einzelunternehmen, Verein, GmbH, Personengesellschaft oder Körperschaft öffentlichen Rechts),
  • seit mindestens 3 Jahren berufsorientierte Bildungsmaßnahmen anbieten,
  • und entweder 
    • über eine Ö-CERT-Zertifizierung verfügen, oder
    • eine Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle zur Durchführung gesetzlich geregelter Bildungsmaßnahmen besitzen.

Die Listung im Aus- und Weiterbildungsverzeichnis ist für die Bildungseinrichtung kostenfrei.

So funktioniert die Listung

1. Registrierung im SWF-Service-Portal
    Die Aus- und Weiterbildungseinrichtung registriert sich bei „Mein SWF“ (SWF-Service-Portal).

2. Upload der erforderlichen Dokumente
    Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

  • Rechtsgültig unterzeichnete SWF-Rahmenvereinbarung (siehe Punkt 9 der Rahmenvereinbarung)
  • Ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstauskunft (siehe Anlage 1 der Rahmenvereinbarung)
  • Aktueller Firmenbuchauszug oder ein entsprechender Nachweis der Unternehmensform (z. B. Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung etc.)
  • Gültiges Ö-CERT-Zertifikat oder eine aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle inkl. Angabe des Ablaufdatums
  • Ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Nutzungserklärung für das SWF-Onlineportal (siehe Anlage 2 der Rahmenvereinbarung)

3. Prüfung durch den SWF
    Der SWF prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Einrichtung die Voraussetzungen erfüllt. Bei positiver Prüfung wird die Einrichtung in das Aus- und Weiterbildungsverzeichnis aufgenommen. Danach können Förderansuchen gestellt werden. 

4. Fortlaufende Anforderungen
    Die Einrichtung muss die Voraussetzungen dauerhaft erfüllen (z. B. aktuelle Zertifikate, Mitwirkung bei der Förderabwicklung). Andernfalls kann die Listung entzogen werden. Details dazu sind in der Rahmenvereinbarung geregelt.

 

Haben Sie Fragen?

SWF Bildungsberatung

Weitere Informationen

Lesen Sie detaillierte Informationen zur Rahmenvereinbarung oder stöbern Sie im Aus- und Weiterbildungsverzeichnis