Arbeitslosenunterstützung

Finanzielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosenunterstützung

Was ist die Arbeitslosen-Unterstützung?

Die Arbeitslosen-Unterstützung vom SWF ist Geld-Hilfe für Zeitarbeitskräfte.

Sie bekommen diese Hilfe, wenn Sie keine Arbeit mehr haben.

Die Unterstützung ist:

  • steuerfrei
  • ohne Sozialversicherung
  • keine Kürzung Ihrer AMS-Leistungen

 

Wer kann die Arbeitslosen-Unterstützung bekommen?

Wer ist eine Zeitarbeitskraft? Eine Zeitarbeitskraft arbeitet so:

  • Sie sind bei einem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) angestellt.
  • Sie arbeiten aber in einer anderen Firma. Diese Firma heißt Beschäftiger-Betrieb.
  • Ihren Lohn bekommen Sie vom AKÜ.
  • Ihre Arbeit machen Sie im Beschäftiger-Betrieb.
  • Sie haben die gleichen Rechte wie andere Mitarbeiter/innen in der Firma.

Wenn Sie früher so gearbeitet haben, waren Sie eine Zeitarbeitskraft.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie können Unterstützung bekommen, wenn alle Punkte erfüllt sind:

  • Sie haben mindestens 2 Monate hintereinander in der Zeitarbeit gearbeitet.
  • Sie beginnen in der ersten Woche nach Ende der Arbeit keinen neuen Job mit Sozialversicherung.
  • Sie haben nicht selbst gekündigt.
  • Sie wurden nicht zu Recht entlassen.
  • Sie sind nicht unberechtigt vorzeitig aus dem Job gegangen.
  • Sie stellen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit.
  • Der erste Tag der Frist ist der Tag nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.
  • Sie können die Unterstützung mehrmals pro Jahr bekommen.
  • Wichtig: Die Voraussetzungen müssen jedes Mal stimmen.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist einfach. Sie stellen ihn online über „Mein SWF“, das SWF‑Serviceportal.

 

Wie viel Geld bekomme ich?

  • 80 Euro einmalig, wenn Sie vorher geringfügig als Zeitarbeitskraft gearbeitet haben.
  • 330 Euro, wenn Sie vorher nicht geringfügig gearbeitet haben. Weitere 330 Euro, wenn Sie nach 1 Monat noch keinen neuen Job mit Sozialversicherung haben.

Das Geld wird auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Auszahlung kommt, wenn alle Voraussetzungen geprüft und erfüllt sind.

Was ist die Arbeitslosenunterstützung?

Die Arbeitslosenunterstützung des SWF bietet Zeitarbeitskräften eine finanzielle Hilfe, falls sie arbeitslos werden. Die Unterstützung ist nicht steuerpflichtig, nicht sozialversicherungspflichtig und wird nicht auf AMS-Leistungen angerechnet.

 

Wer kann die Arbeitslosenunterstützung beantragen?

Zeitarbeitskräfte, wenn Sie arbeitslos sind 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Die Zeitarbeitskraft muss mindestens zwei Monate durchgehend in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt gewesen sein.

  • Innerhalb einer Woche nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses darf kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begonnen worden sein. 

  • Das vorherige Arbeitsverhältnis darf nicht durch eine Eigenkündigung, eine berechtigte Entlassung oder einen unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet worden sein

  • Der Antrag auf Unterstützung muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beim SWF eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der erste Tag nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeits-/Dienstverhältnisses.

  • Die Unterstützung kann mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.

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Arbeitslosenunterstützung, Geldbörsel mit Banknoten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch über „Mein SWF“ (SWF-Serviceportal).

Höhe und Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung?

  • € 80,- einmalig für ehemals geringfügig-beschäftigte Zeitarbeitskräfte

  • € 330,- für alle anderen Zeitarbeitskräfte sowie zusätzliche € 330,-, wenn nach einem Monat weiterhin keine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht

Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto der Zeitarbeitskraft, sobald alle Voraussetzungen geprüft und erfüllt sind.

Lesen Sie die Details in § 6 der SWF-Leistungsordnung.

Hilfreiche Downloads zur Beantragung