Barrierefreiheitserklärung

Der SWF ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.swf-akue.at

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist vollständig mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Einige Subseiten sowie die Seiten Downloads und Leistungsberichte bieten zusätzliche Informationen als PDF zum Download an. Diese sind in einzelnen Fällen nicht barrierefrei umgesetzt. Wir arbeiten laufend daran, diese Dokumente barrierefrei zu machen und barrierefrei bereitzustellen. 

ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 04.03.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im März 2026.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2026 aktualisiert.

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
info[AT]swf-akue[P]at 

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren